| Gegenstand | - Die Gesellschaft übernimmt die Vorbereitung und Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen (städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (Entwicklung neuer Siedlungseinheiten und Erweiterung vorhandener Ortsteile und Siedlungseinheiten) als Sanierungs- und Entwicklungsträger. Sie wird strukturverbessernde Maßnahmen fördern, vorbereiten, betreuen, durchführen oder die Durchführung der Maßnahmen leiten. - Die Gesellschaft kann Wohnungen vermieten, errichten und veräußern, die grundsätzlich nach Größe, Ausstattung und Preis für breite Schichten der Bevölkerung geeignet sind. - Die Gesellschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, wie z. B. Erschließung oder Projektsteuerung, übernehmen. Sie darf bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten, erschließen und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Ferner darf die Gesellschaft alle mit der Versorgung und Betreuung von Mietern und Investoren zusammenhängenden Geschäfte betreiben. - Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen, soweit dies dem Gesellschaftszweck dient. |