Handelsregister B des Amtsgerichts Rostock
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 15068
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
PR Maskenproduktion GmbH
b)
Bentwisch
Geschäftsanschrift:
Heydeweg 5, 18182 Bentwisch
c)
Herstellung und Vertrieb von persönlicher
Schutzausrüstung (Import und Verkauf von
Herstellungsgeräten und Material für die
Produktion sowie der Vertrieb von Mund-
Nase-Schutzmasken, Hygieneartikeln und
nicht zulassungspflichtigen Gesundheits(-
schutz-)Produkten) und
Arbeitsschutzkleidung sowie Herstellung
und Vertrieb von PSA-Artikeln zum Zwecke
des Gesundheitsschutzes und zum Zwecke
der Infektionsprophylaxe (Schutzhelme,
Schutzbrillen, Schutzschilde,
Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte,
Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe,
Schutzkleidung, Auffanggurte,
Rettungswesten, Stechschutzkleidung,
Hautschutzmittel).
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Röhl, Patrick, Rostock, *XX.XX.1983
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2020
a)
30.09.2020
Freese
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rostock (60 IN 5/21) vom
08.01.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
13.01.2021
Gödke
b)
Fall 2
Beschluss Bl. 2 - 3 d.A.
Abruf vom 05.02.2024