| Gegenstand | Gesellschaftszweck ist die Förderung -der Heimatpflege und Heimatkunde gem. § 52 (2) Nr. 22 AO -von Bildung und Erziehung gem. § 52 (2) Nr. 7 AO -von Kunst und Kultur gem. § 52 (2) Nr. 5 AO -des Umwelt und Landschaftsschutzes gem. § 52 (2) Nr. 8 AO -des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der festgelegten steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft sowie mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO -die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gem. § 52 Nr. 6 AO -sowie zur Beschaffung von Mitteln für die Förderung der genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft verfolgt Ihre Zwecke insbesondere durch folgende Aktivitäten, die Ihren Gegenstand bilden: der Heimatpflege und Heimatkunde gem. § 52 (2) Nr. 22 AO -die Entwicklung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum Thema Heimatpflege und Heimatkunde im Rahmen von Exkursionen, Führungen, Vorträgen und Seminaren für Einwohner und Gäste -Durchführung von Sammlungs-, Dokumentations-, und Publikationsprogrammen für Einheimische und Gäste von historischen Fotos und anderer Erinnerungsstücke zur Bewahrung des historischen Wissens über den ländlichen Raum von Bildung und Erziehung gem. § 52 (2) Nr. 7 AO -die Entwicklung, Organisation und Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen für Ideengeber und Akteure in Bezug auf die erwirklichung ihrer Projekte -Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere durch Organisation von Kursen, Tagungen und Symposien im Bereich Heimatkunde, Kulturlandschaft, Forst- und Landwirtschaft, Landschaftspflege von Kunst und Kultur gem. § 52 (2) Nr. 5 AO -durch die Begleitung und Förderung sowie die eigene Durchführung, Dokumentation und Verbreitung exemplarischer Formate, lokaler Kunst und Kultur im öffentlichen Raum des Umwelt und Landschaftsschutzes gem. § 52 (2) Nr. 8 AO Durchführung von Begrünungs-, Pflanz-, Pflege- und Aufräumaktionen des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der festgelegten steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft sowie mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO sowie zur Beschaffung von Mitteln für die Förderung der genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Ebenso die organisatorische und inhaltliche Absicherung vielseitiger zwischenmenschlicher Kontakte, auch über den geförderten Personenkreis hinaus. |