Handelsregister B des Amtsgerichts Rostock
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 14476
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Mani Solutions GmbH
b)
Bröbberow
Geschäftsanschrift:
An der Beke 7, 18258 Bröbberow
c)
- Erstellung, Vermarktung und Betreuung
von Webseiten und Internetanwendungen
und alle damit in Verbindung stehenden
Tätigkeiten sowie EDV-Dienstleistungen,
Handel- und Handelsvermittlung von
Multimedia-Produkten;
- Betrieb eines Musiklabels;
- Musikproduktion und -vertrieb;
- DJ;
- Planung und Ausrichtung von Events
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kleinert, Martin Ralf, Bröbberow, *XX.XX.1979
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2015 mit Änderung vom
08.08.2016.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht
Charlottenburg HRB 165414 B) nach Bröbberow beschlossen.
a)
04.03.2019
Rohn
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung:
05.03.2015
2
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Wiesenweg 4, 18258 Bröbberow
a)
09.07.2021
Bänder
b)
Fall 2
Abruf vom 03.04.2024