| Gegenstand | Die Rostocker Tafel gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen. Diesen Zweck erfüllt die Gesellschaft insbesondere dadurch, dass sie noch verwendungsfähige Nahrungsmittel sammelt und an verschiedenen Ausgabestellen der Hansestadt Rostock an bedürftige Menschen im Sinne der geltenden Abgabeordnung abgibt. Es kann sich dabei auch um andere Gegenstände des unmittelbaren persönlichen Gebrauchs, wie bspw. Möbel und Kleidung, handeln. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, weitere Tätigkeiten zur Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen ausüben. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt als Ziel ihrer Arbeit nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Insbesondere darf die Gesellschaft zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften und Einrichtungen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, gründen, betreiben, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Anteilseigner erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch sonst keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Rostocker Tafel gGmbH oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern gleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Diakonie Rostocker Stadtmission e.V. (VR Rostock; 893), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. |