Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr und die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Satzungszwecke werden verwirklicht, insbesondere durch: flächendeckende, bedarfs- und fachgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes im Rahmen der von der öffentlichen Hand erfolgten Beauftragung sowie durch die Unterhaltung und Betreibung von Rettungswachen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, die ihren Unternehmenszweck zu fördern, geeignet sind.