Handelsregister B des Amtsgerichts Rostock
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 11323
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
ENITOR-energy GmbH
b)
Teterow
Geschäftsanschrift:
Am Kellerholz 4, 17166 Teterow
c)
Entwicklung, Planung, Herstellung,
Montage von Spezialkonstruktionen und
Anlagen im Bereich der alternativen
Energien.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Börger, Alexander, Teterow, *XX.XX.1979
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2009
a)
26.08.2009
Hagemann
2
a)
ENITOR-energy-verwaltungs GmbH
c)
Die Geschäftsführung sowie die Beteiligung
an Unternehmen, insbesondere an der
ENITOR-energy-solar GmbH & Co. KG,
Teterow.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hehmann, Mathias, Teterow, *XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und in § 2
(Gegenstand) beschlossen.
a)
09.12.2009
Hagemann
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Börger, Alexander, Teterow, *XX.XX.1979
a)
13.05.2013
Gödke
b)
Beschluss vom
12.03.2013
Abruf vom 27.12.2024