| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" §§ 51 ff der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung - von Kunst und Kultur - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung - internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens in ländlichen Räumen. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - Netzwerkarbeit, Netzwerktreffen, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit für als gemeinnützig anerkannte Kunst-, Kultur- und Heimatvereine bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts - Kunst- und Kulturprojekte unter kreativer Beteiligung von als gemeinnützig anerkannten Kunst-, Kultur- und Heimatvereinen bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts - Bildungsprojekte bzw. -veranstaltungen für Kinder- und Jugendliche aus Deutschland und Polen, sowie gemeinnützig anerkannte Kunst-, Kultur- und Heimatvereine bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts vor allem in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs. 2. Die Gesellschaft arbeitet mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Trägern und anderen Akteuren vor Ort zusammen, die sich einem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck widmen. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den angegebenen gemeinnützigen Zweck zu fördern. |