| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, c) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatz- steuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten und d) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr und e) die Förderung mildtätiger Zwecke. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Satzungsverwirklichung. Dabei wird der Satzungszweck insbesondere auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, insbesondere durch die Erbringung von Service-Dienstleistungen, wie z.B. Leistungen im Bereich Wäscherei, Küche, Reinigung und/oder Hausmeister, gegenüber dem DRK Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte e.V., der DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH und/oder anderen Körperschaften, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken er-folgt auch im Bereich der Service - Leistungen wie Buchführung, Lohnabrechnung und weiterer Verwaltungsdienstleistungen, die vom DRK Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte e.V. erbracht werden. Eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner muss sich dann aus einer Aufstellung ergeben, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zur Satzung vorzulegen ist 3. Die Gesellschaft darf mit Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes e. V., des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des DRK Kreisver-band Mecklenburgische Seenplatte e.V. Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art unterhalten. |