Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter der Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH mit Sitz in Neustrelitz (AG Neubrandenburg HRB 6291) zu vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft als Vertreter der Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH mit Sitz in Neustrelitz (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 6291) Rechtsgeschäfte abzuschließen, mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft als Vertreter der Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH mit Sitz in Neustrelitz (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 6291) Rechtsgeschäfte abzuschließen, mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gegenstand
Die Gesellschaft will eine zeitgemäße Form der Diakonie üben. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige und kirchliche steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft will dort tätig werden, wo Menschen ihrer Hilfe und Betreuung bedürfen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft verfolgt so gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Der Satzungszweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch 1. Errichtung, Betreibung und Unterhaltung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einrichtungen und Dienste wie z.B. Sozialstationen, und Pflegeeinrichtungen und 2. das Feiern von Gottesdiensten und Andachten. Die Gesellschafterversammlung kann die Übernahme weiterer Aufgabengebiete beschließen, soweit es sich dabei um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt. Die Gesellschaft arbeitet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den beiden Gesellschaftern zusammen. Die Gesellschaft kann unter Einhaltung der Vorschriften „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen, übernehmen oder sich an bereits bestehenden Trägern diakonischer Arbeit mit gleichartiger Zielsetzung beteiligen. Außerdem kann sie sich mit anderen diakonischen Trägern zu einem Verbund zusammenschließen.