Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
TFA-Technikum gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 und 7 AO. Dieser Zweck wird verwirklicht durch: a. die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen der Aus- und Weiterbildung einschließlich der Unterhaltung von Bildungseinrichtungen, wie überbetriebliche Ausbildungsstätten und Ersatzschulen im Sinne des Schulgesetzes, b. Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Projekten, die den Erwerb, die Vermittlung und den Austausch von Wissen zum Gegenstand haben, c. Angebote der Berufsorientierung und Ausbildungsbegleitenden Hilfe und d. Angebote zur Beratung und Unterstützung Jugendlicher und Familien.