Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Halten und Verwalten eigenen Vermögens, die Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen, der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung.