Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Haftungsübernahme bei Kommanditgesellschaften. (2) Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand ihres Unternehmens in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben. Sie kann sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder gründen sowie Zweigniederlassungen errichten.