| Gegenstand | die Ausbildung, Qualifizierung, Betreuung und Beschäftigung von Personen, die sozial benachteiligt sind oder von sozialer Benachteiligung bedroht sind. Personen in diesem Sinne sind insbesondere jugendliche Arbeitslose und erwachsene Langzeitarbeitslose sowie Personen, die aufgrund ihres Migrationshintergrundes besonderer Hilfen zur beruflichen und sozialen Integration bedürfen (Förderung der Bildung, Förderung der Jugendhilfe); die soziale Arbeit zur Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen (Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke); die Förderung der Hilfe für politisch, ethnisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer und Kriegshinterbliebene. |