| Gegenstand | 1. Handel und Dienstleistungen im Bereich Wertgegenstände: a) Der nationale und internationale Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit: Edelmetallen in physischer Form (z.B. Barren, Münzen), Schmuck (neu und gebraucht), Antiquitäten, Uhren, Diamanten sowie sonstigen Sammler- und Wertgegenständen. b) Der Betrieb eines stationären Ladenlokals, auch mit Juweliertätigkeiten, sowie der Handel über Online-Plattformen (E-Commerce) und die Teilnahme an Messen und Flohmärkten. c) Der Ankauf von Wertgegenständen von Kunden. 2. Technologie und zugehörige Dienstleistungen: a) Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Analyse und Prüfung von Metallzusammensetzungen, einschließlich der Anwendung von Spektroskopie-Techniken b) Die Anwendung von Schmelztechniken und die Verarbeitung von Edelmetallen. 3. Zahlungs- und Transaktionsabwicklung, einschließlich der Nutzung von Kryptowährungen: a) Die Annahme von Zahlungen für verkaufte Waren und erbrachte Dienstleistungen in gesetzlichen Zahlungsmitteln (z.B. EUR) sowie in Form von virtuellen Währungen (Kryptowährungen, z.B. BTC, ETH, XRP). b) Die Durchführung von Transaktionen, bei denen ein Kunde physisches Gold oder andere Edelmetalle an die Gesellschaft verkauft und als Vergütung nach seiner Wahl eine Banküberweisung, Bargeld (im Rahmen der gesetzlichen Grenzen) oder einen Transfer von virtuellen Währungen auf seine private Krypto-Wallet erhält. c) Die Gesellschaft erklärt ausdrücklich, dass sie nicht als Kryptobörse, Wechselstube für virtuelle Währungen, Bank oder Zahlungsinstitut tätig ist. Sie verwahrt keine Krypto- Vermögenswerte für Kunden und verwaltet keine Kunden-Wallets. Die Gesellschaft agiert ausschließlich als Partei eines Warengeschäfts (Käufer oder Verkäufer), wobei Zahlungen in Kryptowährungen über externe, lizenzierte Zahlungsdienstleister oder direkt zwischen der Wallet der Gesellschaft und der verifizierten Wallet des Kunden abgewickelt werden. d) Alle Transaktionen, insbesondere solche unter Verwendung von Bargeld und virtuellen Währungen, werden unter strikter Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche (Geldwäschegesetz - GwG) und der Verfahren zur Kundenidentifizierung und -verifizierung (KYC) durchgeführt. 4. Investitionstätigkeit: a) Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. |