| Gegenstand | Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion ( 52 Abs. 2 Nr. 2 AO), der Jugend- und Altenhilfe ( 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der Kunst und Kultur ( 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke ( 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) sowie die Unterstützung von Menschen, die bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 1 AO sind. Dieser Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Durchführung von Veranstaltungen mit christlichen Inhalten zu lebens- und glaubens- relevanten Themen, insbesondere Workshops und Seminare, musikalische Darbietungen, Vorträge, Filmvorführungen, Vernissagen, etc.; b) die Förderung und Verbreitung des christlichen Glaubens insbesondere durch die Durchführung von Gottesdiensten, Gebetsveranstaltungen, öffentlichen Andachten, etc.; c) die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen; insbesondere durch das Angebot der Hausaufgabenhilfe, Vorlesestunden, Bastel- und Freizeitangebote etc. sowie die Förderung und Unterstützung von Senioren durch Angebote, die die Lebensqualität und sozialen Teilhabe verbessern insbesondere durch die Durchführung von Spiele- und Gemeinschaftsangebote, etc.; d) die Organisation und Durchführung von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen, sowie die Bereitstellung einer Plattform für diese Inhalte insbesondere in Wiesbaden, insbesondere Ausstellungen, Filmvorführungen, musikalische Darbietungen, Vernissagen, etc.; e) die Organisation und Durchführung von Projekten und kooperativen Tätigkeiten zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger und Bürgerinnen, die dem Allgemeinwohl dienen; f) die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO im Rahmen der Möglichkeiten der Gesellschaft, als Ausdruck des vollen Evangeliums, insbesondere durch seelsorgerliche Begegnung und Begleitung von Menschen in Krisensituationen, sowie die Schulung, Beratung und Begleitung von Menschen in herausfordernden, seelsorgerischen Lebenslagen; g) die Herstellung, Verbreitung und Bereitstellung von Print- und elektronischen Medien sowie von Publikationen in digitaler und analoger Form zu den Zwecken der Gesellschaft, sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu den Gesellschaftszwecken; h) den Betrieb eines Begegnungscafés, um einen Rahmen zur Zweckerreichung zu schaffen. Eine selbstlose Unterstützung von Personen durch die Gesellschaft erfolgt nur, soweit sie die Voraussetzungen der persönlichen bzw. wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 53 AO erfüllen. Die Gesellschaft kann sich zur Umsetzung Ihres Zweckes Hilfspersonen (natürliche wie juristische Personen) im In- und Ausland im Sinne des § 57 Abs. 1 AO bedienen. Mit den Hilfspersonen soll eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, aus der die Aufgaben der Hilfsperson hervorgehen. Weiterhin wird die Hilfsperson verpflichtet, über überlassene Gelder eine zeitnahe Abrechnung zu erstellen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten satzungsgemäßen Zwecke und zwar im Inland durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und weltweit durch ausländische Körperschaften, die ihre Mittel für dem Grund und der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Insoweit handelt die Gesellschaft auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. |