Handelsregister B des Amtsgerichts Wiesbaden
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 31987
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
TH Fertigteilewerk GmbH
b)
Wiesbaden
Geschäftsanschrift:
Borsigstrasse 20 a, 65205 Wiesbaden
c)
die Entwicklung, die Herstellung und der
Verkauf von Fertigteilen für Häuser.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Sinner, Otfried, Büdingen, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2020
a)
28.08.2020
Beer
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 In
395/2023) vom 01.12.2023 ist die vorläufige Eigenverwaltung
durch die Schuldnerin angeordnet und ein vorläufiger
Sachwalter bestellt. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der
Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu
verwalten und darüber zu verfügen. Verfügungen sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam.
a)
05.12.2023
Boos
b)
Beschluss Bl. 16 - 17
d.A.
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN
395/2023) vom 19.01.2024 ist die Anordnung der
Eigenverwaltung aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN
395/2023) vom 19.01.2024 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
25.01.2024
Rothe
b)
Beschluss Bl. 20 d.A.
Fall 3
Abruf vom 24.02.2024