Handelsregister B des Amtsgerichts Wiesbaden
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 21199
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gemeinschaft für ambulante Krankenpflege
in Wiesbaden Anke Knierim & Volker
Köhler GmbH
b)
Wiesbaden
c)
Der Betrieb der ambulanten Krankenpflege.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Köhler, Volker, Wiesbaden, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2004
b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Köhler, Volker, Wiesbaden, * 31.10.1968,
unter der Firma Gemeinschaft für ambulante Krankenpflege in
Wiesbaden Anke Knierim & Volker Köhler e.K. in Wiesbaden
(Amtsgericht Wiesbaden HRA 7951) betriebenen
Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes
vom 15.03.2004 mit Ergänzung vom 13.05.2004.
Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im
Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
a)
04.06.2004
Schäfer-Herr
b)
Blatt 6 ff, 41 Sonderband
Gesellschaftsvertrag
Blatt 11 ff. Sonderband
2
b)
Die Ausgliederung wurde am 08.06.2004 in das Register des
übertragenden Rechtsträgers eingetragen.
a)
12.07.2004
Marschner
Abruf vom 18.02.2024