| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und Gebäuden, Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handelsbevollmächtigten, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen und Beteiligungen an solchen sowie die Änderung solcher Beteiligungen, Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen und Betriebsstätten, Aufnahme eines neuen und Aufgabe eines bisher betriebenen Geschäftszweiges, Veräußerung des Unternehmens als Ganzes oder Teilen davon, Investitionen und Beteiligungen im Wert von mehr als DM 50.000,00 im Einzelfall, Abschluß und Aufkündigung von Verträgen aller Art, durch die die Gesellschaft auf mehr als 2 Jahre gebunden wird, Gewährung sowie Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und bürgschaftsähnlichen Verpflichtungen sowie die Einräumung von Krediten im Geschäftsverkehr, Gewährung von Altersversorgung jeder Art. |