| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verwaltet und leitet eine Gruppe von Unternehmen, die insbesondere auf folgenden Arbeitsgebieten tätig sind: - Carbonerzeugnisse aller Art, insbesondere industrielle Erzeugnisse aus natürlichem und künstlichem Kohlenstoff und Graphit; - Werkstoffe und Produkte auf der Basis von Kohlenstoff oder Graphit; wie Fasern, Verbundwerkstoffe, Folien und Graphitapparate, einschließlich Anlagenbau; - sonstige keramische Werkstoffe und Produkte; - korrosionsbeständige Materialien und Produkte sowie - sonstige im Zusammenhang mit diesen Arbeitsgebieten herzustellende oder zu gewinnende Stoffe und sonstige Produkte. 2. Die Gesellschaft kann auf den in Absatz 1) genannten Arbeitsgebieten auch selbst tätig werden und den Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, Sach- und Finanzmittel zur Verfügung stellen. 3. Die Gesellschaft kann auch andere Unternehmen, insbesondere solche, die auf den in Absatz 1) genannten Geschäftsfeldern tätig sind, gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen oder unter einheitlicher Leitung zusammenfassen. Sie ist berechtigt, sich vornehmlich zur Anlage von Finanzmitteln an Unternehmen jeder Art zu beteiligen. Sie kann sich bei Konzernunternehmen und anderen Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken sowie über ihren Beteiligungsbesitz verfügen. |