Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Personaldienstleistungen, insbesondere die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung gem. dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), die private Arbeitsvermittlung sowie die Erledigung von Aufträgen auf Werkvertragsbasis.