Handelsregister B des Amtsgerichts Wetzlar
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 7658
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
M + Z GaLaBau UG (haftungsbeschränkt)
b)
Waldsolms
Geschäftsanschrift:
Rathausweg 2, 35647 Waldsolms
c)
Garten- und Landschaftsbau sowie alle
hierzu dienlichen Geschäfte. Die
Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder
ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich
an solchen zu beteiligen, deren persönliche
Haftung und Vertretung zu übernehmen,
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
zu errichten sowie alle Geschäfte zu
betreiben, die geeignet sind, die
Unternehmungen der Gesellschaft zu
fördern.
1.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Goldschalt, Uwe, Waldsolms, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2018
a)
23.01.2019
Kaiser
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar (Az. 3 IN 113/22)
vom 27.02.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
27.02.2023
Wolff
b)
Fall 2
Abruf vom 03.04.2024