Handelsregister B des Amtsgerichts Wetzlar
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 4323
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Metz Hausgeräte GmbH
b)
Mittenaar
c)
Handel mit Hausgeräten aller Art
25.564,59
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Metz, Michael, Kaufmann, Mittenaar-Bicken,
*XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Einzelprokura
Metz, Martina, geb. Blasinger, Mittenaar-Bicken,
*XX.XX.1964
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.12.1996 zuletzt geändert am
18.10.2001
a)
02.08.2002
Kurz
b)
Tag der ersten
Eintragung: 31.01.1997
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 12 Sonderband
2
b)
Geschäftsanschrift:
Burggraben 2, 35756 Mittenaar
c)
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist der Handel mit
Hausgeräten aller Art und der dazu
gehörige Kundendienst mit Installations-
und Reparaturarbeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.9.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand)
beschlossen.
a)
21.09.2009
Dr. Lauber-Nöll
Abruf vom 26.03.2024