Handelsregister B des Amtsgerichts Wetzlar
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1074
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
NT Laborberatung Gesellschaft für
naturwissenschaftlich technische
Laborberatung mbH
b)
Aßlar
c)
Gegenstand des Unternehmens ist
Beratung bei der Erarbeitung von neuen
wirtschaftlichen Betriebskonzeptionen.
Beratung bei der Auswahl von geeignetem
Laborgerät. Aufstellung und Installation von
Laborgeräten. Erledigung aller anfallenden
Hard- und Softwarearbeiten im
Zusammenhang mit der Aufstellung der
Geräte. Inbetriebnahme der Automaten und
Einweisung. Betreuung des installierten
Gerätesystems, incl. Erledigung von
anfallenden elektronischen, chemischen
und anderen Reparatur- und
Wartungsarbeiten. Anpassung der Geräte
an neue, wirtschaftliche Betriebsarten.
Herstellung und Bereitstellung von
chemischen Spezialpräparaten.
Übernahme von analytischen
Spezialtätigkeiten.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
b)
Geschäftsführer:
Schmidt, Siegfried, Chemiker, Darmstadt
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.06.1985 zuletzt geändert am
20.06.1988
a)
19.07.2002
Aul
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 22 ff. Sonderband
2
b)
Geschäftsanschrift:
Hohe Straße 6, 35614 Aßlar
a)
22.07.2015
Schmidt
b)
Fall 2
Abruf vom 28.03.2024