Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
die Vermittlung von Bausparverträgen, Privatkrediten und die Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 des BGB oder entsprechender entgeltlicher Finanzierungshilfe im Sinne des BGB und Beratung Dritter zu solchen Verträgen (Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliendarlehensberater)