Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
1. Unter Beachtung des Unternehmensgegenstandes ist Zweck der Gesellschaft die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO). Dieser Satzungszweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch den Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, die als Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 Abgabenordnung (AO) ambulante vertragsärztliche und privatärztliche Versorgungsangebote unterhalten. 2. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung. 3. Die Gesellschaft darf im Rahmen des vertragsarztrechtlich und gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen auch sonstige Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere Zweigpraxen errichten und sich an Berufsausübungsgemeinschaften beteiligen.