| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO. 3. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Aufforstung von Waldflächen, Aufbau und nachhaltige Sicherung des Waldökosystems insbesondere unter dem Aspekt des Klimawandels. Errichtung und Instandhaltung von Naherholungsgebieten, Errichtung von Parkbänken, Errichtung und Unterhaltung von Naturlehrpfaden, Förderung und Unterstützung von Projekten -Kinder und Jugendliche in den Wald- mit Kindergärten und Schulen, um dadurch Verständnis und Rücksichtnahme zu fördern in Bezug auf den Klimawandel und um dadurch für mehr Nachhaltigkeit zu sorgen, Durchführung von Waldreinigungsaktionen. Die Sensibilisierung durch Beratung und Lehrtätigkeiten der Bevölkerung für den Wald und die Natur und die Beziehung des Menschen zu Wald und Natur und zum Klimasystem. Positive Veränderungen für das Stadtklima schaffen, durch u.a. Finanzierung von Stadtbäumen, Aufbau von Tiny Forests, Dach- und Fassadenbegrünungen, Neu- und Umgestaltung von Schulhöfen. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Die Gesellschaft ist zur Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des §58 AO für die Förderung der in Abs. 2 dieser Satzung genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft befugt. Die Gesellschaft ist berechtigt, Spenden, Vermächtnisse und Erbschaften anzunehmen, Unternehmen zu gründen, sich an Gesellschaften zu beteiligen und Maßnahmen und Einrichtungen im Sinne des Satzungszwecks zu beraten und zu fördern, soweit hiermit nicht gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben verstoßen wird, sowie Rücklagen in gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne § 62 AO zu bilden. |