Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 55043
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
MEGASTAR GmbH
b)
Seligenstadt
Geschäftsanschrift:
Stehnweg 2, 63500 Seligenstadt
c)
Durchführung und Ausstattung von Events
und Veranstaltungen aller Art insbesondere
des Location- und Künstlermanagements,
gewerbliche Präsentationen sowie
Vermittlung von entsprechenden
Dienstleistungen und Vornahme von damit
zusammenhängendem Marketing und
Vermietung und Verkauf von
entsprechenden
Ausstattungsgegenständen sowie
Erbringung von Mediendienstleistungen
aller Art einschließlich
Personaldienstleistungen ohne und mit
Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. §§ 1 und 2
des AÜG.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Langlitz, Uwe Eberhard, Gründau, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2001, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Gründau (bisher Amtsgericht
Hanau HRB 13282) nach Seligenstadt beschlossen.
a)
29.08.2022
Schreiner
b)
Fall 1
Abruf vom 03.03.2024