Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 51823
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Sattler & Schäfer Sicherheitsdienste GmbH
b)
Offenbach am Main
Geschäftsanschrift:
Innsbrucker Straße 3, 63073 Offenbach am
Main
c)
Verwaltung eigenen Vermögens,
Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und
Bewachung gem. § 34 a GewO und § 6
Bewachungsverordnung, Handel und
Herstellung spezieller diebstahlsbezogener
Öffnungswerkzeuge sowie Einbau von
Gebäudesicherungseinrichtungen und
Übernahme von Dienstleistungen einer
Detektei und Auskunftei.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bosco, Filippo, Aachen, *XX.XX.1982
Bestellt als
Geschäftsführer:
Sattler, Andreas, Offenbach am Main,
*XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2018
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz,
bisher: F1NE-SEC Bewachungen GmbH) und mit ihr die
Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg,
HRB 150526) nach Offenbach am Main, § 3 (Stammkapital)
und § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
a)
04.06.2019
Hrivula
b)
Fall 1
Abruf vom 03.03.2024