| Gegenstand | die Förderung der Kultur, Bildung und Erziehung, insbesondere auch die Förderung des leiblichen, geistigen und seelischen Wohles von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Verwirklichung ihrer Rechte auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit im Sinne des § 1 KJHG. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Kinderbetreuung, Erteilung von Musik- und Kunstunterricht, musikalische und künstlerische Früherziehung, Erziehungs- und Integrationskursen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft organisiert und fördert musikalischen, künstlerische und kulturelle Erziehung, Ausbildung sowie weitere Angebote in den Bereichen Kunst, Bildung und Kultur und führt Vorspiele, Workshops, Seminare durch. Ebenso werden verschiedene Projekte zur Nachwuchs- und Talentförderung durchgeführt. |