Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 50095
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Sanitär Technik Schaper GmbH
b)
Offenbach am Main
Geschäftsanschrift:
Rödernstraße 34, 63067 Offenbach am
Main
c)
Betrieb eines Sanitärtechnik- und
Installationsunternehmens
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführerin:
Bischoff, Linda, Offenbach am Main, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2017
a)
20.06.2017
Lippmann
b)
Fall 1
2
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Geschäftsführerin:
Bischof, Linda, Offenbach am Main, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
03.07.2017
Lippmann
b)
Von Amts wegen
eingetragen:
Eintragung vom
20.06.2017 berichtigt in:
Spalte 4 b)
3
b)
Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der
Gesellschaft "Schaper GmbH" in Offenbach am Main
(Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 9638) begründeten
Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
a)
19.07.2017
Gill
b)
Fall 4
Abruf vom 02.03.2024