Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 49721
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Burger Reinigungstechnik GmbH
b)
Dietzenbach
Geschäftsanschrift:
Max-Planck-Straße 2, 63128 Dietzenbach
c)
Handelsvertretung für chemisch-technische
Produkte sowie Beratung, Schulung,
Handel und Vermittlung chemisch-
technischer Produkte und
Reinigungstechniken
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Selau, Peter, Biesheim / Frankreich, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2000 mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht
Frankfurt am Main HRB 49982) nach Dietzenbach
beschlossen.
b)
Mit der AJP Umweltreinigungs-GmbH mit Sitz in Gundelfingen
(Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 701466) als
herrschendem Unternehmen ist am 28.07.2015 ein
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die
Gesellschafterversammlung vom 28.07.2015 zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten
Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
a)
16.01.2017
Ding
b)
Fall 1
Abruf vom 02.03.2024