Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 49191
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
CALL4T Consulting GmbH
b)
Rödermark
Geschäftsanschrift:
Stralsunder Straße 4, 63322 Rödermark
c)
Bereitstellung von Beratungs- und
Servicedienstleistungen für andere
Unternehmen, insbesondere in den
Bereichen Forschung & Entwicklung,
Marktforschung, Marketing, Vertrieb,
Finanzen sowie Vertragsgestaltung; die
Verwaltung von eigenen oder
Immobilienvermögen Dritter; die
Anbahnung und Vermittlung von
gewerblichen Handelsgeschäften nebst
kaufmännischer und technischer Betreuung
in diesen Zusammenhängen; nicht jedoch
erlaubnispflichtige Beratung oder
Geschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Taupitz, geb. Knobloch, Olaf, Rödermark,
*XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.06.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und
Sitz, bisher: Cashcloud Deutschland GmbH) und 2
(Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die
Sitzverlegung von Darmstadt (bisher Amtsgericht Darmstadt
HRB 92349) nach Rödermark beschlossen.
a)
06.05.2016
Schreiner
b)
Fall 1
Abruf vom 02.03.2024