Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung, Errichtung, Verwaltung und Nutzung eigenen Immobilienvermögens im In- und Ausland sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die erlaubnispflichtig nach § 34c GewO sind