Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 47081
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
MIW - Unternehmensberatung GmbH
b)
Heusenstamm
Geschäftsanschrift:
Am Apfelbaum 30, 63150 Heusenstamm
c)
die Beratung von Unternehmen und
Unternehmensgründern, insbesondere zu
finanziellen und betriebswirtschaftlichen
Aspekten. Die Gesellschaft kann auch im
Auftrag Geschäfte anderer Gesellschaften
und Firmen führen und dabei alle damit im
Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen erbringen. Die
Gesellschaft darf keine
genehmigungspflichtigen Tätigkeiten
ausüben, insbesondere solche nicht,
welche nach § 34 c GewO,
Steuerberatungs- und
Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig
sind.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Worms, Michael, Heusenstamm, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Hofheim am Taunus (bisher
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 57668) nach
Heusenstamm beschlossen.
a)
04.07.2013
Schreiner
b)
Fall 1
Abruf vom 02.03.2024