Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Die Unterstützung aller hilfsbedürftigen Menschen nach § 53 in Verbindung mit § 66 Abgabenordnung und den damit in Zusammenhang stehenden Betreuungs- und Pflegeleistungen, wie sie typischerweise bei gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zwecken dienenden Sozialstationen üblicherweise angeboten werden. (2) Die Leistungen der Gesellschaft müssen zumindest zu 2/3 den in § 53 Abgabenordnung genannten Personen zugute kommen. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.