| Gegenstand | a) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von - Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft oder Investmentbankgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden, keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden und keine Befugnis besteht, im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen - sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Geschäftsanteile) - öffentlich angebotene Anteile an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds). Ausgenommen sind Tätigkeiten (Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich sind. b) Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes. c) Vermittlung von Verträgen. d) die Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, sowie die Vermittlung von Abschlüssen von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, Gewerbeordnung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, e) Büroservice und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den unter (a) bis (d) genannten Tätigkeiten, insbesondere damit zusammenhängende Dienstleistungen, z. Bsp. Sekretariatsservice, und -dienste, Anlegen eines Notfallordners. |