| Gegenstand | die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen oder Darlehen; der An- und Verkauf von Grundstücken; die Vermittlung von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen; die Vermittlung von sonstigen - nicht nach § 32 KWG erlaubnispflichtigen - öffentlich angebotenen Vermögensanlagen (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile); die Vermittlung von außerbörslich angebotenen Anteilen an einer Pubilkumskommanditgesellschaft oder GmbH; die Beteiligung, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie die Geschäftsführung und Verwaltung von gewerblichen Unternehmen; die Beratung in diesen Angelegenheiten, soweit nur nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig, d.h. insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz (KWG) genehmigungspflichtigen Geschäfte; die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen. Im Hinblick auf die Vermittlung von Investmentanteilen erbringt die Gesellschaft die Anlage- und Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben werden, und / oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. |