Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 40639
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Sonnenhof Besitz Altbau Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
b)
Dietzenbach
c)
die Vermietung und Verpachtung von
Grundstücken und die Verwaltung eigenen
Vermögens.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführerin:
Braun, Christel, Dietzenbach, *XX.XX.1947
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2003.
a)
02.10.2003
Dr. Weber
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7 ff. Sonderband
2
a)
Sonnenhof GmbH
b)
Geschäftsanschrift:
Otto-Hahn-Straße 7, 63128 Dietzenbach
b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Mainardy, Cornelia, Waldbrunn, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
beschlossen.
a)
05.11.2014
Schreiner
b)
Fall 2
Abruf vom 03.03.2024