| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung, Jugendhilfe, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie der Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: (a) Die Bereitstellung finanzieller Mittel für Schulen, z.B. für zusätzliche Ausstattung mit Ausbildungs- und Lehrgeräten, für Klassen- und Austauschfahrten, kulturelle Veranstaltungen und Reisen und Pflege der Partnerschaften mit Schulen und pädagogischen Einrichtungen anderer Länder, der Förderung der Ausstattung von Schüler/innen; (b) die Herstellung und Ausgabe von Mahlzeiten an Schulen, auch unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler; (c) die Beschaffung von Lehr- und Lernmaterial und Ausstattungen für Schulen und Bildungseinrichtungen sowie für Schülerinnen und Schüler; (d) die Förderung oder Durchführung von Workshops, Fachtagungen, Seminaren, Beratungen, Bildungsmaßnahmen und Arbeitsgruppen von Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen der Schulverwaltung und Beschäftigte der freien Kinder- und Jugendarbeit sowie deren Klientel, um sie zur Evaluation ihrer Einrichtung, Problembearbeitung und Erstellung eines Programms zu qualifizieren oder sie bei dieser Erstellung zu unterstützen; (e) die Förderung der Aus- und Fortbildung des Nachwuchses auf den vorgenannten Fachgebieten und der ausbildenden Fachbereiche der Universitäten. |