Handelsregister B des Amtsgerichts Marburg
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 7281
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Becker Verwaltungs GmbH
b)
Marburg
Geschäftsanschrift:
Dammühlenstraße 1, 35041 Marburg-
Wehrshausen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Übernahme der Geschäftsführung als
persönlich haftende Gesellschafterin der
noch zu gründenden Becker GmbH & Co.
KG mit Sitz in Marburg (nachfolgend
"Kommanditgesellschaft" genannt), die
Vornahme aller damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte sowie die Förderung
des Unternehmenszwecks der
vorgenannten Kommanditgesellschaft
innerhalb ihres
Unternehmensgegenstandes.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführerin:
Becker, Sabine Katharina, Marburg-
Wehrshausen, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2019
a)
09.05.2019
Grün
b)
Fall 1
Abruf vom 03.04.2024