Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer hat. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis verleihen, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.