Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und kann Geschäfte mit sich selbst, im Namen der Gesellschaft und/oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind