Handelsregister B des Amtsgerichts Marburg
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 3965
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Vöhl Elektrotechnik GmbH
b)
Frankenberg (Eder)
c)
Der An- und Verkauf von Elektroartikeln
sowie die Ausführung und Planung von
Elektroinstallationsarbeiten aller Art.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann einem
Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilt
werden. Auch kann ein Geschäftsführer durch
Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die
Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Vöhl, Wolfgang, Elektromeister, Wohratal-
Hertingshausen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.02.1991 zuletzt geändert am
19.11.1992
a)
13.09.2002
Siebrecht
b)
Tag der ersten
Eintragung: 13.08.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 15/16 Sonderband
2
b)
Wohratal
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2008 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Sitzverlegung nach Wohratal beschlossen.
a)
04.07.2008
Braun
b)
Fall 2
Abruf vom 27.03.2024