Handelsregister B des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 6457
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Metzler Sanitär und Heizungstechnik GmbH
b)
Weilmünster
Geschäftsanschrift:
Aulenhäuser Straße 1, 35789 Weilmünster
c)
Die Durchführung von Installationen im
Bereich Heizung, Sanitär und Klima.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Metzler, Martin, Weilmünster, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Metzler, Aljoscha, Weilmünster, *XX.XX.1994
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Metzler, Susanne geb. Müller, Weilmünster,
*XX.XX.1962
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2020
b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Metzler, Martin, Weilmünster, *XX.XX.1960
unter der Firma Martin Metzler Heizung Sanitär Klima e.K. in
Weilmünster (Amtsgericht Limburg, HRA 3397) betriebenen
Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes
vom 22.12.2020.
a)
20.01.2021
Stillger
b)
Fall 1
Abruf vom 03.04.2024