Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Förderung a) von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), die insbesondere durch die Förderung, Unterstützung und Durchführung von Ausstellungen und Kunstsammlungen im Rosenhang Museum in Weilburg verwirklicht wird, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die insbesondere durch Kooperation mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung verwirklicht wird, c) von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), die insbesondere durch Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen zu den Themen "Kunst" und "Kultur" sowie Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen verwirklicht wird.