Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft grundsätzlich durch jeweils zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann jedoch die Befugnis verliehen werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.