| Gegenstand | (a) Die Übernahme einer vollhaftenden Beteiligung als Komplementär und/oder Geschäftsführer an einer Kommanditgesellschaft, die den Geschäftszweck nach (b) dieser Bestimmung erfüllt. (b) der Bau von Straßen, der allgemeine Verkehrswegebau, der Tief-, Kanal- und Rohleitungsbau, der Bau von Deponien und Einrichtungen, der Umwelttechnik, der Hoch- und Ingenieurbau, die Erstellung schlüsselfertiger Bauwerke, die Projektentwicklung für öffentliche und private Bauvorhaben, die Instandhaltung von Bauwerken jeglicher Art, die Gewinnung und Verarbeitung mineralischer Rohstoffe, der Betrieb von Steinbrüchen, Asphalt- und Betonmischanlagen, die industrielle Herstellung von Bauteilen, Maschinen und Geräten, der Handel mit Baustoffen und Maschinen, die Vermietung und Vertrieb von Baumaschinen, die Entsorgung, der Transport und die Verwertung von bauspezifischen Altstoffen, der Erwerb, Handel und Verwaltung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und sonstigen Vermögenswerten, insoweit ist eine Tätigkeit nach den Bestimmungen des § 34 c Gewerbeordnung ausgeschlossen. |