Handelsregister B des Amtsgerichts Königstein im
Taunus
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 2
HRB 9735
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige
GmbH - Initiative zur Förderung junger
Gründer
b)
Kronberg im Taunus
Geschäftsanschrift:
Minnholzweg 17, 61476 Kronberg im
Taunus
c)
1) Die Stiftung Gründerrepublik
gemeinnützige GmbH
(Stiftungsgesellschaft) mit Sitz in Kronberg
im Taunus verfolgt ausschließlich
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" §§ 51 ff. der Abgabeordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Volks- und Berufsbildung als Reaktion
auf eine sich wandelnde Arbeitsrealität. Die
Gesellschaft möchte gezielt jungen
Menschen Möglichkeiten zur Erreichung
eines selbstgewählten Berufsziels
aufzeigen. Der Satzungszweck wurd
verwirklicht insbesondere durch
Durchführung von Seminaren und weiteren
Schulungsformaten an Schulen und
Universitäten um Jugendliche und junge
Erwachsene auf die Möglichkeit der
Existenzgründung im Rahmen der
Berufswahl aufmerksam zu machen. Die
Gesellschaft hat einen bundesweiten
Aktionsradius; sie agiert überkomfessionell,
überparteilich und unabhängig. 2) Die
Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt grundsätzlich keine
eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaig
anfallende Erlöse werden durch Beschluss
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Prinz zu Wied, Magnus, Kronberg im Taunus,
*XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. von Harnier, Albrecht, Frankfurt am Main
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2017 und
25.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §
1 Ziffer 2 und § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Sulzbach
(Taunus) (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 92876)
nach Kronberg im Taunus beschlossen.
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2011
a)
29.11.2017
Gesche
b)
Fall 1
Abruf vom 03.04.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Königstein im
Taunus
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 2 von 2
HRB 9735
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
des Stiftungsrates unmittelbar der
Gesellschaft zur satzungsgemäßen
Verwendung zugeführt. 3) Alle Mittel der
Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. 4) Es darf kein
Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. 5) Bei Auflösung oder
Aufhebung der Stiftungsgesellschaft oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen der Stiftungsgesellschaft,
soweit es die eingezahlten Kapitalanteile
der Gesellschafter und den gemeinen Wert
der von den Gesellschaftern geleisteten
Sacheinlagen übersteigt, an die Frankfurter
Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen,
Justinianstraße 5, 60322 Frankfurt die es
unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke zu verwenden hat.
Abruf vom 03.04.2024