Handelsregister B des Amtsgerichts Königstein im
Taunus
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 8476
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
iris - Ingenieurgesellschaft für
Risikomanagement und Sicherheit mbH
b)
Kelkheim (Taunus)
Geschäftsanschrift:
An der Ziegelei 10, 65779 Kelkheim
(Taunus)
c)
Planen, Prüfen und Beraten im Bereich
Brandschutz und nicht polizeilicher
Gefahrenabwehr, sowie die Entwicklung
von bedarfsgerechten IT-Anwendungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Münch, Marc, Mainz, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt.
Prokura erloschen:
Weissbart, Ralf, Kaiserslautern, *XX.XX.1962
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Münch-Kieren, Sinicca, Mainz, *XX.XX.1980
Kohlmann, David, Essenheim, *XX.XX.1986
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2012
Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Mainz (bisher Amtsgericht Mainz HRB
43837) nach Kelkheim (Taunus) beschlossen.
a)
10.05.2013
Blum
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung: 29.02.2012
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az.
90 IN 19/16) vom 26.04.2016 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
09.05.2016
Morgenstern
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az.
90 IN 19/16) vom 06.07.2016 ist die am 09.05.2016
eingetragene Sicherungsmaßnahme aufgehoben.
a)
18.07.2016
Blum
b)
Fall 3
Abruf vom 03.02.2024